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Polizei News für Bremen, 19.06.2025: Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe / Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen

führte am Montag. 16 Juni 2025 im Rahmen einer bundesweiten

risikoorientierte Schwerpunktprüfung in Bremen und Stade auf zwei

Baustellen verdachtsunabhängige Prüfungen zur Aufdeckung von

Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch.

Beschäftigungsverhältnissen befragten.

Die Prüfungen wurden in Bremen durch Bedienstete der

Gewerbeaufsichtsämter Bremen und Hannover begleitet.

In Stade nahmen neben Bediensteten der BG Bau, des Ordnungsamtes und

der Ausländerbehörde des Landkreises auch zwei portugiesische

Behördenvertreter im Rahmen eines Programms der Europäischen

Arbeitsmarktbehörde (ELA - European Labour Authority) teil.

Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich an beiden Orten

insgesamt 11 Verdachtsfälle wegen möglicher Verstöße gegen das

Mindestlohngesetz. In zwei Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen

aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.

"Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich

statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden,

wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten

ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob

Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob

Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen

Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben", erläutert Volker

von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort:

"Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu

Lasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen

Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor."

An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den

Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen

sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche

Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und

Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den

Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art,

Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen

hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in

engem Informationsaustausch mit den verschiedenen

Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und

Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes

durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument

zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und

illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und

Ahndung von Verstößen bei.

Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem

Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil

des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.

Schwerpunkte der Schwarzarbeitsüberprüfungen waren Bremen und Stade.

Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den Orten ist nicht

möglich.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bremen vom 19.06.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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