Blaulichtreport für Saarbrücken, 17.06.2025: Saarbrücker ZOLL kontrolliert die Baubranche - Bundesweite Schwerpunktprüfung
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache
Erstellt von Team Datenjournalismus
17.06.2025 13.43
Am 16.06.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken eine Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch. Ziel war die Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Mindestlohns und die Aufdeckung illegaler Beschäftigungen auf Baustellen.
Im gesamten Bundesgebiet waren an diesem Tag mehr als 2.800 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter auf Baustellen unterwegs, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Im Bereich des Hauptzollamts Saarbrücken waren 81 Beschäftigte im Einsatz. Sie kontrollierten im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz 69 Arbeitgeber und befragten 332 Mitarbeiter.
In 75 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren nach sich ziehen können. Bei den Kontrollen wurden neben Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen auch illegale Ausländerbeschäftigung festgestellt. Sechs Arbeitnehmer wurden festgenommen, da sie über keine gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in Deutschland verfügten.
Überprüft wurden
- Im Bezirk Standort Saarbrücken: 15 Arbeitgeber und 45
Beschäftigte - Im Bezirk Standort Kaiserslautern: 3 Arbeitgeber und
112 Beschäftigte - Im Bezirk Standort Landau: 51 Arbeitgeber und 175
Beschäftigte
"Nach Abschluss dieser Maßnahmen werden erweiterte Nachprüfungen durchgeführt, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer systematisch mit den Lohnbüchern der Unternehmen abgeglichen und zusätzlich verschiedene Geschäftsunterlagen eingehend überprüft werden" so Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wir kooperieren hier eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung" so Ames weiter.
Die Baubranche steht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit im Fokus der Zollbehörden, da sie wirtschaftlich wichtig ist und viele Gesetze und Tarifverträge berücksichtigt werden müssen.
Zusatzinformationen:
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Saarbrücken vom 17.06.2025 gegen 13:04 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de