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Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell aktuell im Januar: Deutlicher Anstieg in der Arbeitslosenstatistik

Die Bundesagentur für Arbeit gibt am 30.11. die Arbeitslosenzahlen für November bekannt. Bild: picture alliance/dpa | Daniel Karmann

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  • Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell steigt deutlich
  • Auch mehr Menschen ohne Arbeit als im Januar 2024
  • Nur rund jeder 23. Einwohner im Erwerbsalter erhält Bürgergeld

Der Arbeitsmarkt im Landkreis Cochem-Zell bewegt sich. Im Januar gab es nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit deutlich mehr Arbeitslose als im Vormonat.
Auch die Zahl der Bürgergeldempfänger ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Damit bezieht aktuell nur rund jeder dreiundzwanzigste Einwohner zwischen 15 und 66 Jahren Bürgergeld. Das sind etwas weniger als im Januar vergangenen Jahres.
Die wichtigsten Daten im Überblick

Art der DatenAktuellVeränd. VormonatVeränd. VorjahrQuote
Arbeitslose1.666+20,1 %+2,3 %4,9 %
Bürgergeldempfänger2.519+1,5 %- 0,2 %4,3 %

Hinweis: Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil von Arbeitslosen an allen Menschen wieder, die arbeiten oder arbeitslos sind. Die Hilfequote beim Bürgergeld ist der Anteil aller arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger an der Bevölkerung zwischen 15 und 66 (Rentenalter).

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Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Cochem-Zell?

Die Zahl der Arbeitslosen nahm im Landkreis Cochem-Zell um 279 Personen und damit 20,1 Prozent auf 1.666 zu.

Arbeitslosenquote im Landkreis Cochem-Zell im Januar 2025

Die Arbeitslosenquote stieg um 0,9 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 5,6 Prozent.

19 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitslosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 13 oder 4,3 Prozent auf insgesamt 316 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Cochem-Zell auch im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vergleich zum Januar des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell um 38 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 2,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 4,8 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 4,9 Prozent.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 4,8 Prozent etwas niedriger als die der Frauen von 4,9 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 3,7 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 5,6 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 16,2 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 1.666 Arbeitslosen im Landkreis Cochem-Zell beziehen 710 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 42,6 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 37 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 5,5 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Cochem-Zell Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im Januar im Landkreis Cochem-Zell 2.519 Menschen Bürgergeld. 1.699 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 40 Menschen, ein Anstieg um 1,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 35 Menschen niedriger, ein Minus von 1,4 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 25 Personen, ein Zuwachs von 1,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 3 Personen und damit 0,2 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 31.01.2025. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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