Lange Nacht des Impfens: Bundesweite Aktion heute - das müssen Patienten wissen
Bei der Langen Nacht des Impfens werden Grippeschutz-Impfungen angeboten. Bild: picture alliance/dpa | Robert Michael
Erstellt von Martin Gottschling
08.10.2025 06.36
- Lange Nacht des Impfens findet zum dritten Mal am 8. Oktober 2025 statt
- Ohne Termin können sich Patienten gegen Grippe und Covid impfen lassen
- Bundesweit beteiligen sich Ärzte und Apotheken an der Aktion
Die kalte Jahreszeit beginnt - Zeit also, sich über die Grippeschutzimpfung Gedanken zu machen. Wer bislang keinen Termin hat und tagsüber ohnehin wenig Zeit für einen Arztbesuch findet, kann an der Langen Nacht des Impfens am Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, teilnehmen.
Lange Nacht des Impfens am 8.10.2025: Bundesweite Aktion in Arztpraxen und Apotheken
Die bundesweite Aktion findet in diesem Jahr bereits zum dritten Mal statt. Es handelt sich um eine Initiative des Bundesverbands der Versorgungsapotheker. Bei der Langen Nacht des Impfens können Patientinnen und Patienten auch ohne vorherige Terminvereinbarung am Abend Arztpraxen, Apotheken oder Betriebsärzte aufsuchen. Dort werden Schutzimpfungen gegen Grippe und Corona angeboten. Mehr als 300 medizinische Einrichtungen nehmen am 8. Oktober teil. Eine Übersicht findet sich auf der offiziellen Website der Aktionsnacht. "Ziel der Aktion ist es, auf die anstehende Impfsaison aufmerksam zu machen und die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen", heißt es dort weiter.
Wer sollte sich gegen Grippe und Corona impfen lassen?
Grundsätzlich kann sich in Deutschland jeder gegen Grippe impfen lassen. Das Robert-Koch-Institut(RKI) empfiehlt die Impfung aktuell vor allem folgenden Gruppen:
- Personen ab 60 Jahren
- Schwangere
- Personen mit chronischen Erkrankungen (zum Beispiel Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes, Multiple Sklerose, HIV)
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
- Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko für eine Ansteckung (z.B. Personal in medizinischen Einrichtungen, Tierparks)
Die jährliche Covid-Auffrischungsimpfung sollten sich laut RKI insbesondere folgende Personen geben lassen:
- Personen ab 60 Jahren
- Personen mit erhöhter Gefährdung durch eine Grunderkrankung
- Angehörige/Kontaktpersonen von Risikopatienten und -patientinnen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen mit Kontakt zu den Patienten, Besuchern
Die Kosten für die Impfung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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