Lieferengpass bei DEXA-GENTAMICIN: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / vette91
Erstellt von Team Datenjournalismus
04.12.2025 09.49
Im Gesundheitswesen wachsen die Schwierigkeiten aufgrund von Medikamentenlieferengpässen. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für DEXA-GENTAMICIN.
Probleme in der Produktion bei DEXA-GENTAMICIN
Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma URSAPHARM Arzneimittel GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 24.03.2025 bis zum 31.12.2025. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXA GENTAMICIN AUGENTROPFEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.
Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.
DEXA-GENTAMICIN: Die Details zum Medikament
DEXA GENTAMICIN AUGENTROPFEN ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) und Gentamicinsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige näher bezeichnete Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde
- Blepharitis
- Sonstige Konjunktivitis
- Nichtinfektiöse Dermatosen des Augenlides
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Die Augentropfen wirken gegen Entzündungen und Überempfindlichkeiten gegenüber bestimmten Stoffen (Allergien) am Auge.
- Das Arzneimittel wird angewendet bei Entzündungen des vorderen Augenabschnittes, bei denen gleichzeitig eine durch gentamicinempfindliche Erreger verursachteInfektion vorliegt oder die Gefahr einer bakteriellen Infektion besteht und bei superinfizierten, allergischen Entzündungen des äußeren Auges.
| Medikament | DEXA-GENTAMICIN |
|---|---|
| Hersteller | URSAPHARM Arzneimittel GmbH |
| PZN | 03083245 |
| Wirkstoffe | Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) und Gentamicinsulfat |
| Gültigkeitszeitraum | 24.03.2025 bis 31.12.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
(Stand der Meldung: 03.11.2025)
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Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall DEXA-GENTAMICIN aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.11.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de