Lieferengpass bei BUSP® 5 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / benjaminnolte
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.02.2025 10.51
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch BUSP® 5 MG ist aktuell betroffen.
Details zum Lieferengpass beim Medikament BUSP® 5 MG
Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma Hexal AG hat aktuell eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 17.11.2023. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BUSP® 5 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Lassen Sie sich vor dem Kauf von Produkten stets von Fachkräften beraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für BUSP® 5 MG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
BUSP® 5 MG: Die Details zum Medikament
Bei BUSP® 5 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Buspironhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Generalisierte Angststörung
| Medikament | BUSP® 5 MG |
|---|---|
| Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
| PZN | 08671946 |
| Wirkstoff | Buspironhydrochlorid |
| Gültigkeitszeitraum | 02.01.2024 bis 28.02.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall BUSP® 5 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 09.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de