Lieferengpass bei BUSP® 10 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr
Erstellt von Team Datenjournalismus
13.02.2025 10.51
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch BUSP® 10 MG.
Lieferengpass beim Medikament BUSP® 10 MG: Das sind die Details
Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Hexal AG für den Zeitraum vom 24.10.2024 bis zum 28.02.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BUSP® 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist nachdrücklich davon abzuraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
BUSP® 10 MG: Die Details zum Medikament
BUSP® 10 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Buspironhydrochlorid von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Generalisierte Angststörung
| Medikament | BUSP® 10 MG |
|---|---|
| Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
| PZN | 08671998 |
| Wirkstoff | Buspironhydrochlorid |
| Gültigkeitszeitraum | 24.10.2024 bis 28.02.2025 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall BUSP® 10 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 09.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de