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Lieferengpass bei RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG.

Produktionsprobleme bei RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Glenmark Arzneimittel GmbH für den Zeitraum vom 08.04.2024 bis zum 04.10.2024 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist dringend davon abzuraten, im Ausland nach Ersatzlösungen zu suchen.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG: Die Details zum Medikament

Bei RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Rizatriptanbenzoat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
  • Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
  • Migräne, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel gehört zu einer bestimmten Klasse von Migränemedikamenten (Triptane, auch selektive Serotonin-5-HT1B/1D-Rezeptoragonisten genannt).
  • Es wird zur Behandlung von Kopfschmerzen bei einem Migräneanfall bei Erwachsenen angewendet.
  • Behandlung:
    • Erweiterte Blutgefäße, die das Gehirn umgeben, führen zu den Kopfschmerzen während der Migräneattacke.
    • Die Behandlung mit dem Arzneimittel lässt die Blutgefäße, welche das Gehirn umgeben, abschwellen.
MedikamentRIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG
HerstellerGlenmark Arzneimittel GmbH
PZN09947095
WirkstoffRizatriptanbenzoat
Gültigkeitszeitraum08.04.2024 bis 04.10.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Lesen Sie auch: Lieferengpass bei RIZATRIPTAN GLENMARK 5 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Da der Engpass im Fall RIZATRIPTAN GLENMARK 10 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.06.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

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