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Lieferengpass bei LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Aristo Pharma GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 31.07.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Wirkstoffhersteller" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG: Die Details zum Arzneimittel

LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Lamotrigin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode
  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Petit-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet, ohne Grand-Mal-Anfälle
  • Sonstige generalisierte Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
MedikamentLAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN05510941
WirkstoffLamotrigin
Gültigkeitszeitraum11.03.2024 bis 31.07.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme beim Wirkstoffhersteller

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Es ist unklar, ob im Fall LAMOTRIGIN ARISTO® 50 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

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