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Lieferengpass bei RASAGILIN ABZ 1MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / vette91

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch RASAGILIN ABZ 1MG.

Produktionsprobleme bei RASAGILIN ABZ 1MG

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von AbZ-Pharma GmbH (D), im Zeitraum vom 04.09.2023 bis zum 15.05.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für RASAGILIN ABZ 1MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für RASAGILIN ABZ 1MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

RASAGILIN ABZ 1MG: Die Details zum Arzneimittel

RASAGILIN ABZ 1MG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Rasagilinmesilat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet: Ohne Wirkungsfluktuation

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Rasagilin und wird bei Erwachsenen zur Behandlung der Parkinson-Krankheit angewendet. Es kann entweder zusammen mit oder ohne Levodopa (einem anderen Arzneimittel zur Behandlung der Parkinson-Krankheit) angewendet werden.
  • Bei der Parkinson-Krankheit kommt es zu einem Verlust von Zellen, die im Gehirn Dopamin produzieren. Dopamin ist eine im Gehirn befindliche chemische Substanz, die an der Regulierung von kontrollierten Bewegungen beteiligt ist. Das Präparat hilft den Dopamin-Spiegel im Gehirn sowohl zu erhöhen als auch aufrecht zu erhalten.
MedikamentRASAGILIN ABZ 1MG
HerstellerAbZ-Pharma GmbH - Geschäftsanschrift -
PZN11058043
WirkstoffRasagilinmesilat
Gültigkeitszeitraum04.09.2023 bis 15.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Es ist unklar, ob im Fall RASAGILIN ABZ 1MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes für Deutschland durch die Ampel im Juli 2023 hat auch Brüssel im Oktober 2023 ein Dokument zur Bewältigung des Medikamentenmangels vorgelegt. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 17.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

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