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Lieferengpass bei IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS: Das sind die Details

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 09.03.2023 bis zum 17.05.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS: Die Details zum Medikament

Bei IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Ipratropiumbromid (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Krankheiten der Bronchien, anderenorts nicht klassifiziert
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Es handelt sich um einen Inhalator, der den Wirkstoff Ipratropiumbromid enthält. Dieser gehört zu einer Gruppe von Arzneistoffen, die als Bronchodilatatoren bezeichnet werden. Er wird angewendet, um Menschen mit Asthma oder „chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung" (COPD), häufig auch als chronische Bronchitis bezeichnet, das Atmen zu erleichtern. Möglicherweise leiden Sie an Schwierigkeiten beim Atmen, Kurzatmigkeit, keuchender Atmung oder einem Engegefühl in Ihrer Brust.
  • Ipratropiumbromid wirkt, indem es die Atemwege erweitert.
MedikamentIPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN10998086
WirkstoffIpratropiumbromid (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum09.03.2023 bis 17.05.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Verfügbarkeit und Ausblick

Es ist unklar, ob im Fall IPRATROPIUMBROMID HEXAL® 20 MIKROGRAMM/SPRÜHSTOSS der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 03.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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