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Lieferengpass bei SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG.

Lieferprobleme beim Medikament SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG: "Unzureichende Produktionskapazitäten"

Die Benachrichtigung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma Dermapharm AG (D) hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 17.11.2023. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG: Die Details zum Medikament

Bei SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Betamethasonvalerat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:

  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet
  • Psoriasis vulgaris
  • Dermatitis, nicht näher bezeichnet
  • Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Pruritus, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält Betamethasonvalerat, ein Glukokortikoid (Hormon der Nebennierenrinde). Bei Betamethasonvalerat handelt es sich um ein synthetisches Glukokortikoid, das entsprechend dem natürlich vorkommenden Nebennierenrindenhormon Cortisol bei lokaler Anwendung (Anwendung auf der Haut) eine antiphlogistische (entzündungshemmende) Wirkung zeigt.
  • Das Präparat wird angewendet zur Behandlung der Psoriasis der Kopfhaut und weiterer nichtinfektiöser entzündlicher, allergischer oder juckender Kopfhauterkrankungen, bei denen die symptomatische Anwendung von stark wirksamen Kortikoiden angezeigt ist.
MedikamentSODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG
HerstellerDermapharm Aktiengesellschaft
PZN02051243
WirkstoffBetamethasonvalerat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum22.04.2024 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Es ist unklar, ob im Fall SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 29.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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