Gesundheit

Lieferengpass bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / fizkes

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Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 16.08.2023 bis zum 16.08.2024 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Es gibt verschiedene Ursachen für Knappheiten bei der Versorgung mit Medikamenten: Von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis hin zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch ist die hauptsächliche Wurzel des Problems darin zu finden, dass für die meisten Wirkstoffe nur noch eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Hauptsitz in China und Indien haben, was oft weit entfernt ist. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Die Details zum Medikament

AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Kopfschmerz
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates
  • Migräne, nicht näher bezeichnet
  • Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Otalgie

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
  • Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
MedikamentAZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN06198931
WirkstoffeCodeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol
Gültigkeitszeitraum16.08.2023 bis 16.08.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 11.04.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

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