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Lieferengpass bei INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Die Problematik der Medikamenten-Lieferengpässe ist in Deutschland nicht gänzlich neu, jedoch hat sich die Versorgungslage in jüngster Zeit drastisch verschlimmert. Eine steigende Zahl von Patienten ist gezwungen, auf wichtige Medikamente zu verzichten oder auf alternative Behandlungsoptionen umzusteigen. Auch INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML ist aktuell betroffen.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML: "Erhöhte Nachfrage"

Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 17.11.2023. Kritisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Auf die Suche nach Alternativen im Ausland sollte verzichtet werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weiterhin ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Eingeschränkte Lieferfähigkeit".

INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML: Die Details zum Medikament

Bei INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Insulin human ((mit Angaben zur Herstellung)) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:

  • Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält den Wirkstoff Humaninsulin, der mittels biotechnologischer Methoden hergestellt wird und mit dem körpereigenen Insulin identisch ist.
  • Es ist eine kurz wirkende Insulinzubereitung mit raschem Wirkungseintritt.
  • Es darf nur in Insulinpumpen eingesetzt werden, die für dieses Insulin geeignet sind.
  • Das Präparat wird zur Senkung eines zu hohen Blutzuckerspiegels bei Patienten mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus eingesetzt. Diabetes mellitus ist eine Erkrankung, bei der der Körper nicht ausreichend Insulin produziert, um den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren (Zuckerkrankheit).
MedikamentINSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML
HerstellerSanofi-Aventis Deutschland GmbH
PZN08923075
WirkstoffInsulin human ((mit Angaben zur Herstellung))
Gültigkeitszeitraum23.02.2023 bis 30.05.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Ob es im Fall INSUMAN® INFUSAT 100 I.E./ML beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 23.02.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

/roj/news.de

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