Mobile Blitzer in Prackenbach aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 11.05.2026 Raser ins Visier
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
11.05.2026 19.50
Momentan ist in Prackenbach an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Prackenbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarfallen am 11.05.2026 in Prackenbach, Kreis Regen, Bayern
Seit 11.05.2026 um 13:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B85 (PLZ 94267 in Unterrubendorf, Oberrubendorf). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 11.05.2026 um 13:08 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich B85 (PLZ 94267 in Unterrubendorf, Oberrubendorf) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 100 km/h.
(Stand: 11.05.2026, 19:50 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
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Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Mai 2026
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.05.2026, 19:50 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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