Blitzer in Gotteszell aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 23.06.2026 Raser ins Visier
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky
Erstellt von Danny Büchel
23.06.2026 07.45
In Gotteszell wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Gotteszell kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 23.06.2026 in Gotteszell, Kreis Regen, Bayern
Geblitzt wird am 📍 Standort Achslacher Straße, PLZ 94239 in Weihmannsried, Bachhaus auf Höhe Freiwillige Feuerwehr Gotteszell. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.06.2026 um 06:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 23.06.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Bußgelder bei Stau: So harten werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geahndet
- Alle aktuellen Nachrichten in der Übersicht