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Blitzer in Altdöbern aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 25.02.2026 geblitzt

Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Altdöbern gerade an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Oberspreewald-Lausitz sind daher ohne Gewähr.

Alle Radarfallen am 25.02.2026 in Altdöbern, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg

Geblitzt wird am 📍 Standort K663, PLZ 03205 in Lug. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.02.2026 um 07:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

Aufgepasst desweiteren im 📍 Bereich K663 (Postleitzahl 03205 in Lug): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 25.02.2026 um 07:05 Uhr und zusätzlich bestätigt am 25.02.2026, 07:05 Uhr.

(Stand von: 25.02.2026, 07:51 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.02.2026, 07:51 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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