Mobile Blitzer in Wörth an der Donau aktuell am Samstag: Hier stehen am 10.01.2026 mobile Blitzer
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
10.01.2026 10.45
Im Augenblick ist in Wörth an der Donau an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu rasen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Wörth an der Donau, Kreis Regensburg, Bayern am 10.01.2026
Achtung im 📍 Bereich Regensburger Straße (Postleitzahl 93086 in Oberachdorf): Wie am 10.01.2026 um 09:05 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
(Stand: 10.01.2026, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen Bayern-Newsletter für die Regionen Franken, Oberbayern und Niederbayern, die Oberpfalz oder Schwaben! Zur Anmeldung)
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.01.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!