Mobile Blitzer in Östringen aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 12.12.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
12.12.2025 14.17
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Östringen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Karlsruhe. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Östringen gerechnet werden.
Alle mobilen Blitzer am 12.12.2025 in Östringen, Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
Am 📍 Standort Am Felsenkeller, PLZ 76684 in Odenheim (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.12.2025 um 11:38 Uhr.
(Stand von: 12.12.2025, 14:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
bud/roj/news.de