Mobile Blitzer in Langenbernsdorf aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 11.03.2026 geblitzt?
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
11.03.2026 06.45
Im Augenblick ist in Langenbernsdorf an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 11.03.2026 die mobilen Radarfallen in Langenbernsdorf, Kreis Zwickau, Sachsen
Geblitzt wird im 📍 Bereich B175, PLZ 08428 in Langenbernsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.03.2026 um 06:42 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
Seit 11.03.2026 um 06:21 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle 📍 auf der Albertsdorfer Straße (PLZ 08428 in Langenbernsdorf) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 11.03.2026, 06:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 06:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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