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Blitzer in Münster aktuell am Mittwoch: Wo am 01.04.2026 Radarkontrollen stattfinden

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Münster im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 01.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Münster, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird 📍 auf der Lützowstraße, PLZ 48157 in Münster-Ost, Handorf, Dorbaum. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.04.2026 um 13:08 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Dazu steht ein Blitzer am 📍 Standort Promenade, PLZ 48149 in Münster-Mitte, Innenstadtring, Schloss auf Höhe Schlossplatz Nord. Der Standort wurde am 01.04.2026 um 15:53 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 20 km/h.

Seit 01.04.2026 um 09:18 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Amelsbürener Straße (PLZ 48165 in Münster-Hiltrup, Hiltrup) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 01.04.2026, 16:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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