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Blitzer in Halle (Saale) aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 28.04.2026 Raser ins Visier

Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

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Im Augenblick ist in Halle (Saale) an insgesamt 3 Standorten die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug verordnet zu bekommen, wenn man nicht auf den Tacho achtet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Halle (Saale) gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die mobilen Blitzer in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Seit 28.04.2026 um 12:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Elsa-Brändström-Straße (PLZ 06110 in Damaschkestraße). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Achtung weiterhin 📍 auf der Murmansker Straße (Postleitzahl 06130 in Südstadt auf Höhe Landesbildungszentrum für Körperbehinderte): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 28.04.2026 um 12:41 Uhr und zusätzlich bestätigt am 28.04.2026, 12:41 Uhr.

Dazu ist ein Blitzer am 📍 Standort Weidaweg, PLZ 06122 in Neustadt, WK VIII aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 28.04.2026 um 12:29 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 28.04.2026, 12:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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