Mobile Blitzer in Malsch aktuell am Montag: Wo Sie am 01.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel
Erstellt von Danny Büchel
01.06.2026 11.15
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Malsch im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Malsch kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Malsch, Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg am 01.06.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich A5, PLZ 76316 in Neumalsch. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.06.2026 um 08:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 130 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 01.06.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
(Hey! Du interessierst Dich für mehr Nachrichten aus Deiner Region? Dann abonnier unseren regelmäßigen BW-Newsletter! Zur Anmeldung)
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.06.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Fahrschulprüfung leicht gemacht: An diesen Theorie-Fragen verzweifeln die meisten Fahrschüler
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr