Mobile Blitzer in Büren aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 08.05.2026
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
08.05.2026 12.18
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Büren an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Büren gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Büren, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen am 08.05.2026
Seit 08.05.2026 um 11:49 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort L776 (PLZ 33142 in Steinhausen). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Im 📍 Bereich Briloner Straße, PLZ 33142 in Büren auf Höhe Josefschule (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 08.05.2026 um 09:53 Uhr gemeldet.
(Stand von: 08.05.2026, 12:18 Uhr)
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Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.05.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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