Mobile Blitzer in München aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 10.12.2025
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark
Erstellt von Danny Büchel
10.12.2025 18.46
In München stehen derzeit 8 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von München kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 10.12.2025 die Radarkontrollen in München, Bayern
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Sonnwendjochstraße (81825 Berg am Laim, 14.3) | 30 km/h | 10.12.2025, 18:04 Uhr | - |
| Eversbuschstraße (80999 Allach-Untermenzing, Allach) | 30 km/h | 10.12.2025, 17:52 Uhr | - |
| Nördliche Auffahrtsallee (80638 9.2, Villenkolonie Neuwittelsbach) | 30 km/h | 10.12.2025, 17:45 Uhr | - |
| A96 (80686 Laim, 25.1) | 60 km/h | 10.12.2025, 16:15 Uhr | - |
| Johann-Clanze-Straße (81369 Sendling-Westpark, 7.1, Kriegersiedlung) | 30 km/h | 10.12.2025, 16:58 Uhr | - |
| Limesstraße (81243 Aubing-Lochhausen-Langwied, 22.2, Neuaubing) | 30 km/h | 10.12.2025, 15:49 Uhr | - |
| Luise-Kiesselbach-Tunnel (81377 Sendling-Westpark, 7.3, Am Waldfriedhof) | 50 km/h | 10.12.2025, 13:46 Uhr | - |
| Plinganserstraße (81371 Sendling, 6.2) | 50 km/h | 10.12.2025, 10:26 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 10.12.2025, 18:46 Uhr)
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Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
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Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.12.2025, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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