Mobile Blitzer in München aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.04.2026 geblitzt
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
16.04.2026 19.46
Raser können momentanen Meldungen zufolge in München auf insgesamt 7 Straßen in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.04.2026, 19:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarkontrollen am 16.04.2026 in München, Bayern
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Rosenheimer Straße (81669 Au-Haidhausen, 5.4, Haidhausen-Süd) | 30 km/h | 16.04.2026, 16:54 Uhr | - |
| Aschheimer Straße (81671 Berg am Laim, 14.1) | 30 km/h | 16.04.2026, 16:33 Uhr | - |
| Berliner Straße (80805 Schwabing-Freimann, Schwabing, Berliner Viertel) | 30 km/h | 16.04.2026, 15:17 Uhr | - |
| Bergsonstraße (81245 Pasing-Obermenzing, 21.4, Neu-Langwied) | 30 km/h | 16.04.2026, 17:42 Uhr | - |
| Sudetendeutschestraße (80937 11.1, Siedlung Kaltherberge) | 30 km/h | 16.04.2026, 17:29 Uhr | - |
| Alte Allee (81245 Pasing-Obermenzing, 21.4, Neu-Langwied) | 30 km/h | 16.04.2026, 16:45 Uhr | - |
| A8 (81247 Pasing-Obermenzing, 21.4) | 60 km/h | 16.04.2026, 13:51 Uhr | - |
(Stand: 16.04.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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