Bis zu 4.000 Euro Strafe: Aggressiv beim Fahren? Diese Beleidigungen können teuer werden
Wer es nicht schafft, im Straßenverkehr einen kühlen Kopf zu behalten, der kann mit Strafen von bis zu 4.000 Euro rechnen. Bild: stock.adobe.com / Fabio
Von news.de-Redakteur Felix Schneider
14.07.2025 12.17
- Wir erklären alles zu Beleidigungen im Straßenverkehr
- Die teuersten Beleidigungen haben wir aufgelistet
- Außerdem: Beamtenbeleidigung - gibt es das wirklich?
Ein Fahrer nimmt Ihnen die Vorfahrt, ein anderer fährt viel zu dicht auf und wieder ein anderer unternimmt ein äußerst gefährliches Überhol-Manöver: Im Alltag begegnen uns allerhand Situationen, die einen zum Schäumen bringen können. Doch bevor man einfach eine Beleidigung aus dem Fenster ruft, sollte man wissen, dass das ziemlich teuer werden kann. Welche Beleidigungen zu saftigen Bußgeldern führen können, zeigen wir hier.
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Gesetzliche Grundlage, Strafmaß und Co.: Das sollten Sie über Beleidigungen wissen
Wichtig zu wissen: Eine Beleidigung ist keine Ordnungswidrigkeit - dementsprechend muss die Gegenseite eine Strafanzeige stellen, damit Sie für die Beleidigung abgestraft werden können. Einen einheitlichen Bußgeld-Katalog für mögliche Beleidigungen und Beschimpfungen gibt es nicht. Und: Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann wird die Beweisführung ziemlich schwierig. Allerdings sind die Gerichte in der Regel eher geneigt, dem Beleidigten zu glauben. Wird der "Täter" dann tatsächlich verurteilt, verhängt das Gericht üblicherweise Strafen von 10 bis 30 Tagessätzen. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens.
Den Vogel zu zeigenkann so beispielsweise 750 Euro kosten, eine herausgestreckte Zunge "nur" 300 Euro. Auch "harmlosere" oder nur indirekte Beleidigungen wie die "Scheibenwischergeste" oder "Am liebsten würde ich Sie jetzt A...loch nennen" können größere Geldsummen kosten. Immerhin: Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass bei Prozessen wegen Beleidigung immer zwischen freier Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht des Geschädigten abgewogen werden müsse. Daher ist auch der sachliche Zusammenhang wichtig. Nicht jeden Beschimpfung stellt auch eine Beleidigung dar.
Mythos Beamtenbeleidigung: Was ist am Straftatbestand dran?
Das zeigt etwa das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Akronym "ACAB" im Bezug auf Polizisten. Wer den Ausruf tätigt, kann laut Meinung der Richter "nicht ohne weiteres" dafür bestraft werden - zielt die Parole allerdings direkt auf eine bestimmte Person ab, etwa bei einer Kontrolle durch einen Polizisten, kann siedurch die Gerichte auch als Beleidigung ausgelegt werden. Allerdings sollten Sie gerade bei Beleidigungen oder aggressiven Äußerungen gegen Ordnungshüter vorsichtig sein. Eine Beamtenbeleidigung gibt es zwar offiziell nicht, doch Straftaten gegen Polizisten tendieren dazu, wesentlich schneller vor Gericht zu landen als üblich.
So teuer kann es werden: Diese Beleidigungen gehen auf das Portemonnaie
Ebenfalls teure Strafen ziehen folgende Beleidigungen nach sich:
- Ein "Leck mich" wurde in einem Fall bereits mit 700 Euro abgestraft
- Viel härter traf es bereits jemanden für die Beleidigung "Du alte Sau" mit 2.500 Euro Bußgeld
- "Bulle" wird nur in seltenen Fällen abgestraft, meist sind die Gerichte hierbei milde
- Ein saftiges "Idiot" kann 1.500 Euro kosten
- Auch "Witzbold" wird offenbar ungern von den Gerichten gehört - und wurde schon mit 300 Euro abgestraft
- Richtig teuer wird's mit dem Stinkefinger: Hier sind Summen von bis zu 4.000 Euro möglich
- Auch Mittelfinger in Richtung einer Videokamera oder eines Blitzers können bestraft werden
Was tun bei einer Anzeige wegen Beleidigung?
Wer eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten hat, der sollte sich Rechtsbeistand zur Seite nehmen, bevor er sich zu den Vorwürfen äußert. Besonders dann, wenn man sich im Unrecht fühlt, kann ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt helfen. Übrigens: Haben beide Parteien sich gegenseitig eine Beleidigung an den Kopf geworfen, dann kann das Gericht auch beide Beleidigungen gegeneinander aufwiegen. Häufig kommt es dann zu einer Verurteilung oder Freisprechung beider Parteien.
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sfx/gom/news.de