Blitzer in Calau aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 02.12.2025 geblitzt?
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
02.12.2025 07.46
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Calau an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Oberspreewald-Lausitz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Calau gerechnet werden.
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Alle Radarfallen am 02.12.2025 in Calau, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
Seit 02.12.2025 um 07:26 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Kemmener Dorfstraße (PLZ 03205 in Kemmen). Hier sind 40 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 02.12.2025, 07:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.12.2025, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ bud/roj/news.de