Mobile Blitzer in Bonn aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 20.02.2026
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert
Erstellt von Danny Büchel
20.02.2026 10.18
Geblitzt wird in Bonn nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Bonn: Aktuelle Standorte für Blitzer am 20.02.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Seit 20.02.2026 um 07:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Wurzerstraße (PLZ 53175 in Bad Godesberg, Plittersdorf). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem wird geblitzt am 📍 Standort Adenauerallee, PLZ 53113 in Stadtbezirk Bonn, Gronau, Museumsmeile. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.02.2026 um 07:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich Limpericher Straße (Postleitzahl 53225 in Bonn-Beuel, Beuel-Mitte): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 20.02.2026 um 06:54 Uhr und zusätzlich bestätigt am 20.02.2026, 09:29 Uhr.
(Stand: 20.02.2026, 10:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.02.2026, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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