Mobile Blitzer in Bonn aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.12.2025 geblitzt
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper
Erstellt von Danny Büchel
17.12.2025 10.16
Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Bonn an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bonn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Bonn, Nordrhein-Westfalen am 17.12.2025
Aufgepasst am 📍 Standort Koblenzer Straße (Postleitzahl 53177 in Bad Godesberg, Alt-Godesberg): Wie am 17.12.2025 um 07:28 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Seit 17.12.2025 um 06:46 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Rochusstraße (PLZ 53123 in Hardtberg, Duisdorf) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand: 17.12.2025, 10:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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