Mobile Blitzer auf der A13 aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 09.05.2026 geblitzt
Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache
Erstellt von Danny Büchel
09.05.2026 13.33
Geblitzt wird auf der A13 nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Positionen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 09.05.2026, 13:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer auf den Straßen rechnen.
Die Blitzerstandorte auf der A13 am 09.05.2026
Bei Lübbenau Spreewald / Kittlitz (Kreis Oberspreewald-Lausitz) in Brandenburg ist momentan an der A13 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.05.2026 um 06:13 Uhr.
Seit 09.05.2026 um 06:27 Uhr ist für die A13 zusätzlich eine mobile Radarfalle im Bereich Ruhland (Kreis Oberspreewald-Lausitz) in Brandenburg gemeldet. Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.
(Stand: 09.05.2026, 13:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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