Mobile Blitzer auf der A111 aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 01.01.2026 Raser ins Visier
Auch Autobahnbrücken sind eine mögliche Position für temporär durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Bild: picture alliance / dpa | Alexander Körner
Erstellt von Danny Büchel
01.01.2026 18.12
Momentanen Informationen zufolge wird auf der A111 an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 01.01.2026, 18:12 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus entlang der geamten A111 rechnen.
Die Blitzerstandorte auf der A111 am 01.01.2026
Im Bereich Berlin auf Höhe Reinickendorf (Tempolimit 50 km/h) ist momentan an der A111 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.01.2026 um 13:40 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 01.01.2026, 18:12 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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