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Blitzer auf der A20 aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 02.05.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

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Momentanen Informationen zufolge wird auf der A20 an 2 Standorten geblitzt. Die Situation der Verkehrsüberwachung auf den Abschnitten der A20 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 02.05.2026 die Blitzer auf der A20

Seit 02.05.2026 um 12:51 Uhr ist für die A20 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Görmin / Groß Zastrow (Kreis Vorpommern-Greifswald) in Mecklenburg-Vorpommern. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Außerdem wird auf der A20 geblitzt im Bereich Weede / Mielsdorf (Kreis Segeberg) in Schleswig-Holstein. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.05.2026 um 11:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

(Stand: 02.05.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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