Blitzer auf der A113 aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 03.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Autofahrer sollten auch auf Autobahnen ihr Tacho im Auge behalten, um den Geldbeutel zu schonen. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Erstellt von Danny Büchel
03.04.2026 19.13
Momentanen Informationen zufolge wird auf der A113 an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Blitzerstellen hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 03.04.2026 die Blitzer auf der A113
Im Bereich Berlin auf Höhe Neukölln (Tempolimit 60 km/h) ist momentan an der A113 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 03.04.2026 um 18:38 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 19:13 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempo im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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