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Mobile Blitzer in Berlin aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 02.01.2026

Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

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Im Augenblick ist in Berlin an insgesamt 7 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Berlin. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Berlin gerechnet werden.

Alle Blitzer am 02.01.2026 in Berlin, Kreis Dahme-Spreewald, Brandenburg

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Manteuffelstraße (12103 Tempelhof, Tempelhof-Schöneberg)30 km/h02.01.2026, 07:40 Uhr-
Glogauer Straße (10999 Kreuzberg, Luisenstadt, Friedrichshain-Kreuzberg)30 km/h02.01.2026, 07:36 Uhr-
Urbanstraße (10961 Kreuzberg, Graefekiez, Friedrichshain-Kreuzberg)30 km/h02.01.2026, 07:29 Uhr-
Hans-Grade-Allee (12529 Schönefeld)30 km/h02.01.2026, 06:21 Uhr-
Gartenfelder Straße (13599 Spandau, Siemensstadt)-02.01.2026, 07:21 Uhr-
Halenseestraße (14055 Westend, Charlottenburg-Wilmersdorf)40 km/h02.01.2026, 07:05 Uhr-
Olbersstraße (10589 Charlottenburg, Kalowswerder, Charlottenburg-Wilmersdorf)50 km/h02.01.2026, 06:48 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 02.01.2026, 07:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.01.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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