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Blitzer in Berlin aktuell am Donnerstag: Wo am 16.04.2026 Radarfallen stehen

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Berlin im Augenblick an 6 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Berlin. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Berlin gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 16.04.2026 die mobilen Blitzer in Berlin, Kreis Dahme-Spreewald, Brandenburg

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Julie-Wolfthorn-Straße (10115 Mitte, Oranienburger Vorstadt)50 km/h16.04.2026, 08:27 Uhr-
Ehrlichstraße (10318 Karlshorst, Prinzenviertel, Lichtenberg, Heimatviertel)30 km/h16.04.2026, 08:00 Uhr-
Josef-Orlopp-Straße (10367 Lichtenberg)30 km/h16.04.2026, 07:12 Uhr-
Altglienicker Chaussee (12524 Schönefeld, Altglienicke, Wehrmathen)30 km/h16.04.2026, 06:23 Uhr-
An den Gehren (12529 Schönefeld)50 km/h16.04.2026, 03:56 Uhr-
Nöldnerstraße (10317 Rummelsburg, Lichtenberg)-16.04.2026, 08:42 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 08:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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