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Mobile Blitzer in Berlin aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 23.09.2026 mobile Blitzer

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Infos zufolge in Berlin im Augenblick auf insgesamt 7 Straßen in einen Blitzer geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 23.09.2026, 08:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 23.09.2026 die mobilen Radarfallen in Berlin

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Landsberger Allee (10367 Fennpfuhl, Lichtenberg)30 km/h23.09.2026, 08:09 Uhr-
Schönefelder Chaussee (12524 Altglienicke, Kosmosviertel, Treptow-Köpenick, Siedlung Rehpfuhl)50 km/h23.09.2026, 07:58 Uhr-
Westhafenstraße (13353 Moabit, Beusselkiez, Mitte)30 km/h23.09.2026, 07:58 Uhr-
Hauptstraße (10317 Rummelsburg, Lichtenberg, Rummelsburger Ufer)30 km/h23.09.2026, 07:51 Uhr-
Jüterboger Straße (10965 Kreuzberg, Bergmannkiez, Friedrichshain-Kreuzberg)30 km/h23.09.2026, 07:22 Uhr-
Falkenseer Damm (13585 Spandau, Neustadt)30 km/h23.09.2026, 08:14 Uhr-
Lutoner Straße (13581 Spandau, Wilhelmstadt im Bereich Carlo-Schmid-Oberschule)30 km/h23.09.2026, 07:21 Uhr-

(Stand: 23.09.2026, 08:45 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Blitzerwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.09.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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