Mobile Blitzer in Bottrop aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 16.01.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen
Erstellt von Danny Büchel
16.01.2026 15.15
In Bottrop wurden nach aktuellen Angaben 3 mobile Blitzer gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarfallen in Bottrop, Nordrhein-Westfalen am 16.01.2026
Seit 16.01.2026 um 14:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Kirchhellener Straße (PLZ 46240 in Eigen). Hier gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Weiterhin wird geblitzt 📍 auf der Horsthofstraße, PLZ 46244 in Kirchhellen-Mitte. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.01.2026 um 14:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Auch wird geblitzt im 📍 Bereich Stenkhoffstraße, PLZ 46240 in Eigen. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.01.2026 um 13:21 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 16.01.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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