Mobile Blitzer in Ingolstadt aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 23.04.2026 Raser ins Visier
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88
Erstellt von Danny Büchel
23.04.2026 19.46
Momentan ist in Ingolstadt an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 23.04.2026, 19:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Blitzer am 23.04.2026 in Ingolstadt, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich Gerolfinger Straße, PLZ 85049 in West, Gerolfing Nord, Spitzlmühle. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.04.2026 um 17:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
Desweiteren wird geblitzt am 📍 Standort IN 2, PLZ 85049 in West, Gerolfing Nord, Spitzlmühle. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.04.2026 um 17:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
(Stand: 23.04.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.04.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
bud/roj/news.de