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Mobile Blitzer in Gelsenkirchen aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 04.04.2026 geblitzt

Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

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Im Augenblick ist in Gelsenkirchen an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gelsenkirchen gerechnet werden.

Alle Blitzer am 04.04.2026 in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Achtung am 📍 Standort Willy-Brandt-Allee (Postleitzahl 45891 in Gelsenkirchen-Ost, Erle): Wie am 04.04.2026 um 11:51 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 20 km/h-Zone geblitzt.

Dazu steht ein Blitzer im 📍 Bereich Surkampstraße, PLZ 45891 in Gelsenkirchen-Ost, Erle, Erle-Berger Feld. Der Standort wurde am 04.04.2026 um 11:23 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 10 km/h.

(Stand: 04.04.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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