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Mobile Blitzer in Gelsenkirchen aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 02.04.2026

Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Meldungen zufolge in Gelsenkirchen auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gelsenkirchen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 02.04.2026 die Radarfallen in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Seit 02.04.2026 um 06:54 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Gewerkenstraße (PLZ 45881 in Gelsenkirchen-Mitte, Schalke). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Aufgepasst weiterhin im 📍 Bereich Vinckestraße (Postleitzahl 45897 in Gelsenkirchen-Nord, Buer): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 02.04.2026 um 06:40 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.04.2026, 08:12 Uhr.

(Stand von: 02.04.2026, 08:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 08:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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