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Blitzer in Hamburg aktuell am Dienstag: Wo am 21.07.2026 Radarkontrollen stattfinden

Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Momentan ist in Hamburg an insgesamt 9 Standorten die Gefahr besonders hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hamburg: Blitzer-Standorte am 21.07.2026 in der Region

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Bergedorfer Straße (22113 Billstedt, Schiffbek, Hamburg-Mitte)80 km/h21.07.2026, 19:26 Uhr-
B5 (22113 Billstedt, Schiffbek, Hamburg-Mitte)80 km/h21.07.2026, 19:14 Uhr-
Rothenbaumchaussee (20149 Harvestehude)30 km/h21.07.2026, 15:54 Uhr-
Gertigstraße (22303 Hamburg-Nord, Winterhude)30 km/h21.07.2026, 15:36 Uhr-
Fünfhausener Hauptdeich (21079 Harburg, Neuland)50 km/h21.07.2026, 14:58 Uhr-
A1 (21109 Kirchdorf-Süd, Wilhelmsburg, Hamburg-Mitte)v km/h21.07.2026, 12:58 Uhr-
Jenfelder Allee (22043 Wandsbek, Jenfeld)30 km/h21.07.2026, 19:16 Uhr-
Carl-Cohn-Straße (22297 Hamburg-Nord, Winterhude)30 km/h21.07.2026, 14:50 Uhr-
Von-Herslo-Weg (22457 Schnelsen)-21.07.2026, 19:51 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 21.07.2026, 20:15 Uhr)

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.07.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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