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Mobile Blitzer in Hamburg aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 05.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

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Zu schnelle Autofahrer können momentanen Infos zufolge in Hamburg auf insgesamt 5 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hamburg gerechnet werden.

Hamburg: Aktuelle Radarfallen am 05.04.2026 in der Region

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Stader Straße (21075 Harburg, Heimfeld)50 km/h05.04.2026, 20:08 Uhr-
B75 (21107 Harburg)80 km/h05.04.2026, 19:27 Uhr-
Königstraße (22767 Altona)-05.04.2026, 17:40 Uhr-
Sülldorfer Landstraße (22589 Altona, Sülldorf)50 km/h05.04.2026, 19:56 Uhr-
Hohenkamp (22143 Wandsbek, Rahlstedt)30 km/h05.04.2026, 18:44 Uhr-

(Stand: 05.04.2026, 20:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.04.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

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