Mobile Blitzer in Hamburg aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 13.12.2025 geblitzt?
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener
Erstellt von Danny Büchel
13.12.2025 07.15
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Hamburg im Augenblick an 6 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 13.12.2025 die mobilen Radarkontrollen in Hamburg
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Alter Teichweg (22049 Hamburg-Nord, Dulsberg) | 30 km/h | 13.12.2025, 06:35 Uhr | - |
| Neue Elbbrücke (20539 HafenCity, Hamburg-Mitte, Quartier Elbbrücken) | 50 km/h | 13.12.2025, 05:42 Uhr | - |
| Von-Sauer-Straße (22761 Altona, Bahrenfeld) | - | 13.12.2025, 05:56 Uhr | - |
| Anckelmannsplatz (20537 Hammerbrook, Hamburg-Mitte) | 30 km/h | 12.12.2025 | - |
| Billbrookdeich (22113 Billbrook, Hamburg-Mitte im Bereich Hoyer Tank-Treff Hamburg-Billstedt) | - | 13.12.2025, 04:58 Uhr | - |
| Sülldorfer Brooksweg (22559 Altona, Rissen) | 30 km/h | 13.12.2025, 05:30 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 13.12.2025, 07:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.12.2025, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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