Mobile Blitzer in Duisburg aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 09.01.2026 geblitzt
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert
Erstellt von Danny Büchel
09.01.2026 19.15
Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Duisburg an insgesamt 5 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 09.01.2026 in Duisburg, Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Angermunder Straße (47269 Duisburg-Süd, Rahm) | 30 km/h | 09.01.2026, 18:17 Uhr | - |
| Am Geistfeld (47239 Rheinhausen, Kaldenhausen) | 30 km/h | 09.01.2026, 18:14 Uhr | - |
| Fährstraße (47058 Duisburg-Mitte, Duissern) | 50 km/h | 09.01.2026, 18:00 Uhr | - |
| Kruppstraße (47229 Rheinhausen, Beamtensiedlung Bliersheim, Atrop) | 30 km/h | 09.01.2026, 16:25 Uhr | - |
| Emscherstraße (47166 Hamborn) | 30 km/h | 09.01.2026, 15:22 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 09.01.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.01.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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