Blitzer in Stuttgart aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 11.12.2025 geblitzt
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn
Erstellt von Danny Büchel
11.12.2025 14.15
Aktuellen Informationen zufolge wird in Stuttgart im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Stuttgart: Aktuelle Blitzer-Standorte am 11.12.2025 in der Region in Baden-Württemberg
Achtung 📍 auf der Nürnberger Straße (Postleitzahl 70374 in Bad Cannstatt, Espan auf Höhe Nachbarschaftstreff Badbrunnen): Wie am 11.12.2025 um 14:08 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 40 km/h-Zone geblitzt.
Außerdem ist ein Blitzer 📍 auf der Rotenwaldstraße, PLZ 70197 in Stuttgart-West, Kräherwald aufgebaut, Tempolimit hier: 80 km/h. Die Position ist seit 11.12.2025 um 13:39 Uhr bekannt.
Im 📍 Bereich Gebelsbergstraße, PLZ 70199 in Stuttgart-Süd, Heslach (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 11.12.2025 um 09:42 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 11.12.2025, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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