Blitzer in Wiesbaden aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 01.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl
Erstellt von Danny Büchel
01.04.2026 11.15
In Wiesbaden wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Wiesbaden, Hessen am 01.04.2026
Seit 01.04.2026 um 10:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Welfenstraße (PLZ 65189 in Südost). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Daneben ist ein Blitzer am 📍 Standort Rheintalstraße, PLZ 65199 in Kohlheck aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 01.04.2026 um 07:22 Uhr bekannt.
(Stand von: 01.04.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis