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Obiszów, Polen - Erdbeben am 31.01.2026 gemeldet: Leichtes Beben im Landkreis Polkowice

Seismograph misst Ausschläge der Erschütterungen eines Erdbebens. Bild: Adobe Stock/Anna

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  • Wo? 36 Kilometer von Zielona Góra in Obiszów (Landkreis Polkowice, Woiwodschaft Niederschlesien) in Polen
  • Wie stark? Magnitude von 2,1
  • Wann? am 31.01.2026 gegen 04:51 Uhr
  • Grund?: induziert
  • In welcher Tiefe? 1 Kilometer

Aktuelles Erdbeben in der Nähe von Zielona Góra

Natürliche Erdbeben sind in Polen eher ungewöhnlich, da das Land nicht in der Nähe der afrikanisch-eurasischen Plattengrenze liegt. Beim aktuellen Beben handelt es sich jedoch um ein induziertes, also durch Menschen ausgelöstes Erdbeben. Diese treten vor allem durch starken Bergbau, unterirdische Sprengungen oder andere Aktivitäten unter der Erde auf. Rund 36 Kilometer von Zielona Góra bebte es am Samstag den 31.01.2026 mit einer Stärke von 2,1. Ein solches Beben wird nur von wenigen Personen als leichtes Schwanken wahrgenommen, etwa in höheren Stockwerken großer Gebäude. In der Regel treten keine Schäden auf. Die Stärke, oder auch die Magnitude kann man dabei als Grad dafür verstehen, wie stark die Schwingung infolge eines Bebens ist.

Wann war im Gebiet um Obiszów in Polen das letzte Erdbeben?

In der Region um Obiszów wurden in den letzten zehn Jahren 1601 Erdbeben gemessen. Zuletzt bebte es dort einmal am 22.01.26 (Stärke 2,5) und zweimal am 21.01.26 (3,06 und 3,53). Allgemein sind Beben in Polen eher untypisch. Menschliche Aktivitäten, wie starker Bergbau kann die Zahl von kleineren und nicht natürlichen Beben in einem Gebiet jedoch stark erhöhen.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht darüber, welche Schäden durch die verschiedenen Erdbebenstärken möglich sind. Da die Magnitude wenig darüber aussagt, wie groß die Schäden an Häusern oder der Infrastruktur sein können, wird oft die "modifizierte Mercalliskala" hinzugezogen, welche Beben aufgrund ihrer Intensität in Schadensgruppen (I - XII) einteilt. Die Intensität gibt dabei das Ausmaß der Schäden an, die Erdbeben anrichten können.

Stufe auf der modifizierten MercalliskalaBeschreibungStärke
IWird nur von technischen Instrumenten wahrgenommen.~ 1 - 1,6
IIWird nur von wenigen Personen wahrgenommen, besonders in höheren Stockwerken. Manche Objekte können leicht wackeln.~ 1.7 - 2.2
IIIWird von einigen Personen wahrgenommen. Autos können vibrieren, als ob ein LKW vorbeifahren würde.~ 2.3 - 2.8
IVWird von vielen Personen wahrgenommen. Fenster, Geschirr oder Türen können wackeln.~ 2.9 - 3.4
VWird von den meisten Personen wahrgenommen. Geschirr oder Fenster können zerbrechen oder Putz von Hauswänden bröckeln.~ 3.5 - 4.1
VIWird von allen wahrgenommen. Kleinere Schäden an Häusern möglich, etwa einfallende Kamine.~ 4.2 - 4.6
VIIDeutliche Schäden an weniger stabilen Häusern möglich.~ 4.7 - 5.2
VIIISchwere Gebäudeschäden wie einfallende Wände sind möglich. Sand und Schlamm wird aufgewirbelt.~ 5.3 - 5.9
IXGebäude können vom Fundament gehoben und unterirdische Rohre zerstört werden. Risse können sich in der Erde auftun.~ 6.0 - 6.5
XDie meisten Gebäude werden beschädigt oder zerstört. Risse in der Erde und Erdrutsche treten auf.~ 6.6 - 7.1
XINur wenige Gebäude und Brücken bleiben unzerstört. Große Erdkluften und schwere Erdrutsche entstehen.~ 7.2 - 7.7
XIIEin Großteil der Infrastruktur wird völlig zerstört. Schwere Objekte werden durch die Luft geworfen. Wellen in der Erde sind zu erkennen.~ 7.8 und höher

Quelle: Missouri Department of Natural Resources

Was tun im Falle eines schweren Erdbebens?

Wenn Sie deutlich ein Beben spüren, sollten Sie die folgenden Sicherheitsmaßnahmen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) befolgen:

  • Bleiben Sie im Gebäude. Sie können durch herabfallende Gegenstände verletzt werden
  • Halten Sie sich von Fenstern und Glastüren fern. Glassplitter können Sie verletzen
  • Suchen Sie Schutz beispielsweise unter einem Türrahmen oder einem Tisch
  • Meiden Sie Fahrstühle
  • Wenn Sie sich im Freien befinden, meiden Sie die Nähe von Bauwerken

Quelle: BBK

Nach einem Erdbeben kann es zu Nachbeben kommen. Das BBK empfiehlt hier, Gebäude, die bereits Schäden aufweisen, schnellstens zu verlassen. Wenn durch das Beben Menschen verletzt, verschüttet oder anders geschädigt wurden, sollte Erste Hilfe geleistet und der Notruf verständigt werden. Bei Schäden an Gebäuden ist außerdem die Feuerwehr zu verständigen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des deutschen Geodatendienstes für Erdbeben (GERSEIS) der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. GERSEIS-Daten werden automatisch erstellt und könnnen nachträglich angepasst werden, weshalb leichte Diskrepanzen bei der Erdbebenstärke oder dem genauen Standort auftreten können. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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