Amazon Prime: Rechtswidrige Preiserhöhung - Kunden können Geld zurückbekommen
Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 war rechtswidrig. Kunden sollten noch bis Ende des Jahres ihr Geld zurückfordern. Bild: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Erstellt von Martin Gottschling
04.12.2025 14.16
- Stiftung Warentest empfiehlt Amazon-Prime-Kunden, bis Ende des Jahres ihr Geld zurückzufordern
- Das betrifft alle Personen, die einer Preiserhöhung im Jahr 2022 nicht aktiv zugestimmt haben
- Auch Recht auf Verzugszinsen kann geltend gemacht werden
Amazon-Prime-Abonnenten aufgepasst: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Preisanhebung vom Herbst 2022 für unrechtmäßig erklärt. Wer sein Abo bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen hatte und der Verteuerung nicht zugestimmt hat, kann nun die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen.
Amazon Prime: Kunden können Geld zurückfordern
Die Stiftung Warentest empfiehlt, noch vor Jahresende aktiv zu werden. Nur so lässt sich verhindern, dass Ansprüche auf Erstattung von Zahlungen aus dem Jahr 2022 verjähren. Die Zeit drängt also für betroffene Kundinnen und Kunden.
Zum Hintergrund: Im Herbst 2022 drehte Amazon kräftig an der Preisschraube. Das monatliche Prime-Abo verteuerte sich um einen Euro, während Jahresabonnenten gleich 20,90 Euro mehr berappen sollten – der Preis stieg damit von 69 auf knapp 90 Euro.
Preiserhöhung bei Amazon Prime war rechtswidrig
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollte diese einseitige Erhöhung nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Bereits das Landgericht Düsseldorf gab den Verbraucherschützern recht. Ende Oktober bestätigte dann auch das Oberlandesgericht die Rechtswidrigkeit der Preisanhebung. Das Urteil ist allerdings noch nichts rechtskräftig. Amazon bleibt die Möglichkeit, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Was müssen betroffene Amazon-Prime-Kunden jetzt tun?
Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz haben alle Kundinnen und Kunden, die ihr Monats- oder Jahresabo noch zum alten Tarif abgeschlossen und der Erhöhung nicht zugestimmt haben. Zusätzlich kann das Recht auf Verzugszinsen geltend gemacht werden. Die Stiftung Warentest bietet dazu auf ihrer Website einen Musterbrief mit Hinweisen an.
Doch Vorsicht: Als stillschweigende Zustimmung wertet die Stiftung Warentest bereits den Wechsel zwischen den Abo-Modellen nach Bekanntgabe der neuen Preise. Wer also nach der Ankündigung vom Jahres- aufs Monatsabo umstieg oder umgekehrt, hat seine Erstattungsansprüche damit verwirkt.
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