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Verbraucherschutz: Regierung stärkt Verbraucherschutz bei Kreditverträgen

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Die Bundesregierung weitet den rechtlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditgeschäften aus. Dies betrifft insbesondere bislang unregulierte Geschäfte nach dem Modell "Jetzt kaufen, später bezahlen" ("Buy now, pay later"), wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitteilte.

Nach einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden diese Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Wenn bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht werde, handele es sich um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit, erläuterte das Ministerium.

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Zudem würden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführen sei.

Heute kaufen, später zahlen - das klinge bequem, sei aber nicht ohne Risiken, bemerkte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Schnell abgeschlossene Kreditverträge führen viele Verbraucherinnen und Verbraucher in die Schuldenfalle." Deshalb habe man sich in der EU darauf verständigt, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu verbessern.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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